AGB
Kommt durch meine Vermittlung und/oder meinen Nachweis ein Kaufvertrag zustande, so ist die jeweilige im Exposé genannte Käuferprovision am Tag des notariellen Vertragsabschlusses entstanden und am selben Tag zur Zahlung fällig.
Bei der Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus ist der Verkäufer gemäß § 656c BGB zur Zahlung einer Verkäuferprovision in gleicher Höhe verpflichtet. Diese Vorschrift gilt gemäß § 656b nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
Die im Exposé enthaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Sollten Sie die erhaltenen Informationen dennoch an einen Dritten weitergeben und dieser den Hauptvertrag (Kaufvertrag) abschließen, so sind Sie in der im Exposé genannten Höhe provisionspflichtig.
Wenn Sie bereits Vorkenntnis von diesem Objekt haben, müssen Sie mich hiervon unverzüglich benachrichtigen und belegen, woher Ihre Kenntnis stammt.
Die auf den Außen- und Innenansichten oder auf den Grundrissen eventuell abgebildeten (Einrichtungs-)Gegenstände sind nur dann Teil des Kaufangebots, wenn sie im Exposétext genannt werden.
Das Objekt im Exposé wird von mir im Alleinauftrag angeboten.
Alle meine Angaben erfolgen nach bestem Wissen unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt. Trotzdem kann eine Garantie nicht übernommen werden. Eine Haftung für Sach- oder Vermögensschäden ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für Besichtigungen und Verhandlungen wenden Sie sich bitte ausschließlich an mich.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für beide Teile Schwerin.