AGB

Kommt durch meine Vermittlung und/oder mei­nen Nachweis ein Kaufvertrag zustande, so ist die je­wei­li­ge im Exposé genannte Käuferprovision am Tag des notariellen Ver­trags­ab­schlus­ses entstanden und am selben Tag zur Zahlung fällig.
Bei der Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus ist der Verkäufer gemäß § 656c BGB zur Zahlung einer Verkäuferprovision in gleicher Höhe verpflichtet. Diese Vorschrift gilt gemäß § 656b nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.

Die im Exposé enthaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln. Sollten Sie die erhal­te­nen Informationen dennoch an einen Dritten weitergeben und dieser den Haupt­ver­trag (Kauf­vertrag) abschließen, so sind Sie in der im Exposé genannten Höhe pro­vi­si­ons­pflich­tig.

Wenn Sie bereits Vorkenntnis von diesem Ob­jekt haben, müssen Sie mich hiervon un­ver­züg­lich be­nach­rich­ti­gen und belegen, wo­her Ihre Kennt­nis stammt.

Die auf den Außen- und Innenansichten oder auf den Grundrissen eventuell abgebildeten (Ein­rich­tungs-)Ge­gen­stän­de sind nur dann Teil des Kaufangebots, wenn sie im Exposé­text genannt wer­den.

Das Objekt im Exposé wird von mir im Allein­auf­trag angeboten.

Alle meine Angaben erfolgen nach bestem Wis­sen unter Anwendung der gebotenen Sorg­falt. Trotz­dem kann eine Garantie nicht über­nom­men werden. Eine Haftung für Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den ist für den Fall ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit ausgeschlossen.

Für Besichtigungen und Verhandlungen wen­den Sie sich bitte ausschließlich an mich.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für beide Teile Schwerin.



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